Machen Altersfreigaben heute noch einen Sinn? Diese Frage wird sich immer wieder in der heutigen Zeit gestellt, da jeder, auch Kinder, sich Filme im Internet ansehen können ohne eine Altersprüfung über sich ergehen zu lassen. Auch Seiten mit pornographischem Inhalt können ohne größeren Aufwand angesehen werden. Wenn man dann bedenkt, dass Kinder und Jugendliche in einigen Videotheken weder Zutritt haben noch einen Film leihen können, ist die Frage sehr interessant zu betrachten.
Denn ihrer Auffassung nach brauchen sie gar nicht in eine Videothek zu gehen um sich den Film anzusehen, den sie sehen wollen. Sie gehen zu Hause einfach ins Internet und sehen sich den Film an. Und das es das World Wide Web ist, dass international ist, kann es auch gut sein, dass sie gerade auf eine ungeschnittene Fassung stoßen, die selbst in der nächsten Videothek nicht vorliegt. Was heißen soll, dass sie in der Videothek den Film in der geschnittenen Fassung nicht bekommen, da sie noch keine 18 sind, im Internet sogar die ungeschnittene sehen können ohne jegliche Altersprüfung.
Aus diesem Grunde fragen sich Experten immer wieder, ob eine Altersprüfung der FSK überhaupt noch einen Sinn macht. Für sehr viele ist die Altersprüfung der FSK überflüssig, da die Kinder heute schon alles kennen, was in den harten Filmen gezeigt wird. Sei es ein harter Horrorfilm, ein brutaler Actionfilm oder ein Pornofilm. Die Kinder und Jugend von heute hat im Internet schon fast alles gesehen, was man auch in einer Erwachsenenabteilung einer Videothek bekommt.
Natürlich gibt es auch die, die immer noch der Meinung sind, dass Altersprüfungen der FSK einen Sinn machen. Sie berufen sich darauf, dass Eltern ihren Kindern beim Gang im Internet die relevanten Seiten sperren, da diese eben nicht jugendfrei sind. Des Weiteren sind die Freigaben, die die FSK vergibt für die, die der Meinung sind, dass diese Sinn machen, entscheidend. Die FSK ist aus ihrer Sicht die Behörde, an der man sich was Filme angeht orientieren sollte. Denn die FSK macht dies ja beruflich, auch wenn die FSK nur aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Jugendamt und Psychologen besteht. Aber diese machen ja den ganzen Tag nichts anderes ausser sich um das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu kümmern.
Bei den Kindern und Jugendlichen, die sich Filme, insbesondere Action- und Horrorfilme, im Internet ansehen, ist allerdings Vorsicht geboten, da die Filme auf illegalen Seiten angesehen werden können. Wenn die Kinder oder jugendlichen erwischt werden, kann es richtig teuer für die Eltern werden. Es werden ganz schnell Beträge in drei bis vierstelliger Höhe fällig, die für das illegale Vergnügen im Internet zu zahlen sind. Billiger ist es auf jeden Fall immer, wenn man in die nächste Videothek geht. Da bezahlt man nur für die Stunden, in denen man den Film besitzt. Die Kinder und Jugendlichen dürfen in den Videotheken zwar nicht die Erwachsenenabteilung gehen, aber dort haben sie auch nicht zu suchen. Sollte die Kinder einen Filmwunsch haben, müssen die Eltern ihnen diesen erfüllen.
Das die FSK die Filme prüft hat aber auch den Vorteil, dass sie die Filme sehen, die auf den Markt gebracht werden sollen. So kann die FSK entscheiden, ob ein Kind bzw. ein Jugendlicher einen Film überhaupt verkraftet. Dieses wird als der Jugendschutz angesehen, den man sich durch die FSK versprochen hat. Als großer Nachteil wird es angesehen, dass große Brüder ihren kleineren Brüdern Filme zeigen, die sie normalerweise gar nicht zu sehen bekommen sollten und auch nicht bekommen würden. Wenn ein 18-jähriger in eine Videothek geht, sich einen Film ausleiht, der eventuell sogar auf dem Index steht, nach Hause geht und ihn sich ansieht und der kleine Bruder ins Zimmer kommt. Nur sehr wenige machen in diesen falle den Film aus und schicken den kleinen Bruder aus dem Zimmer. Die meisten lassen den kleinen Bruder mit gucken. Sie wollen dann ihren kleinen Bruder zeigen, was es für Filme gibt und ihnen ist es auch egal ob er sich den Film ansieht oder nicht.
Doch das ist ein sehr großer Fehler, den die großen Brüder machen, da diese Filme das Verhalten beeinflussen können oder aber auch zu sehr großen Ängsten bei den kleineren Brüdern kommen lassen könnte. Denn einige Horrorfilme sind so gemacht worden, dass sie Angst erzeugen sollen. Einige von denen sind sogar extra nur für Erwachsene gemacht worden. Das dann ein 18-jähriger diesen aus der Videothek ausleiht ist auch so vorgesehen. Das er seinen kleinen Bruder, oder aber auch seine kleine Schwester, die diesen auch sehen will, mit gucken lässt, ist natürlich nicht vorgesehen.
Da allerdings das Kinder- und Jugendschutzgesetz nur in der Öffentlichkeit gilt, kann man nichts dagegen machen, außer man sagt den Eltern was ihre Kinder so machen und sagt ihnen, dass sie mehr darauf achten sollen, was ihre Kinder am heimischen Computer oder auch am Fernseher sehen. Die Eltern sind schließlich für die Erziehung und somit auch für das, was sie im Fernsehen und von den Geschwistern zu sehen bekommen haben zuständig.